Krankengymnastik & Physiotherapie

Info & AGB

Angespannte Terminsituation

Aufgrund der angespannten Terminsituation ist es manchmal schwer möglich, innerhalb der gesetzlichen Fristen einen neuen Behandlungstermin zu vergeben. Nicht wahrgenommene Behandlungenseinheiten verfallen dann leider ersatzlos (nach Vorschrift der gesetzlichen Krankenkassen).

Ausfallgebühr

Zum Einzug der Ausfallgebühr sind wir gemäß BGB §615 berechtigt. Sie dient dazu, auch weiterhin kostendeckend arbeiten zu können und den Praxisbetrieb aufrecht zu erhalten.

Spielregeln

Vereinbarte Termine bitten wir mindesten 24 Stunden vorher abzusagen, da wir sonst ausnahmslos 20€ Ausfallgebühr pro versäumte Einheit à 20 Minuten privat in Rechnung stellen müssen.

Sollten die zu spät abgesagte Termine anderweitig vergeben können, entfällt die oben genannte Ausfallgebühr.

Termine können telefonisch zu jeder Zeit (auf Anrufbeantworter) abgesagt werden!

Zum ersten Termin Gesundheitskarte und Krankenversicherungskarte und ärztliche Verordnung mitbringen.

Gegen 2€ einmaligen Aufwandsentschädigung oder selbst ein Spannbetttuch mitbringen.

Gemäß Vorlage der Krankenkassen, sind wir dazu angehalten die Eigenanteil-Leistungen zur ersten Behandlung (spätestens zu zweiten Behandlung) einzufordern.